Alle Verbraucher, die für ihre Wohnung oder ihr Haus einen eigenen Gaszähler haben und direkte Kunden eines Gasanbieters sind, können grundsätzlich den Anbieter wechseln.
Für Mieter, bei denen die Gaskosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden oder die zur Warmmiete wohnen, ist ein Wechsel dagegen nicht möglich. Sie können nur den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit zum Anbieterwechsel besteht.